Das Objekt
Diese 1,5-Zimmer-Erdgeschosswohnung mit ca. 34 m² Wohnfläche überzeugt mit einer rund 31,8 m² großen Terrasse und einem Tiefgaragenstellplatz. Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus aus 1995 und bietet mit ihrer einfachen Ausstattung die Möglichkeit, eigene Wohnideen zu verwirklichen. Eine interessante Gelegenheit für Eigennutzer und Kapitalanleger in gut angebundener Lage von Quickborn.
Objektdaten
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Objektnummer
TM - 3148
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Objektart
Etagenwohnung
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Ort
Quickborn
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Baujahr
1995
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Zustand
gepflegt
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Letzte Modernisierung
2005
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Verfügbar ab
ab sofort
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Distanz zur Autobahn
19.48 km
Zimmer
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Zimmer
1.5
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Schlafzimmer
1
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Badezimmer
1
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Balkone
1
Flächen
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Wohnfläche
ca. 34 m²
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Terrassenfläche
ca. 32 m²
Preise
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Kaufpreis
119.000 €
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Außenprovision
2,90 % inkl. MwSt.
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Provisionshinweis
Die Vermittlungsprovision in Höhe von 2,90 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des jeweiligen Kaufpreises ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, TEAMMAKLER GmbH & Co. KG und ggf. deren Beauftragten, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Mit der Verkäuferpartei wurde ein entgeltpflichtiger Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz geschlossen (Maklervertrag mit beiden Seiten gem. §656 C BGB).
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
D
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergieverbrauch
122.9 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
122.9 kWh / (m²*a)
Ausstattung
- ca. 34 m² Wohnfläche
- Terrasse mit ca. 32 m² Nutzfläche
- Erdgeschosswohnung
- Baujahr 1995
- 1,5 Zimmer
- Einbauküche
- Tiefgaragenstellplatz
- zentrale Lage
- Fahrradkeller und Waschraum
Sonstige Informationen
Rechtlicher Hinweis:
Alle in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen, die uns von Dritten – insbesondere Eigentümern oder deren Beauftragten – zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.
Die Käuferprovision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag über eine Provision in gleicher Höhe gemäß § 656c BGB (Doppeltätigkeit).
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Besichtigungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit unserem Büro und in unserem Beisein. Wir bitten darum, das Grundstück nicht eigenmächtig zu betreten.
Luis Langhans
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