Das Objekt
Das unbebaute Grundstück befindet sich in ruhiger, rückwärtiger Lage. Es liegt in zweiter Reihe innerhalb eines gewachsenen Wohngebietes, das überwiegend von Einfamilienhäusern und altem Baumbestand geprägt ist.
Das Grundstück hat einen guten Zuschnitt. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie weitere Einrichtungen des täglichen Lebens sind gut erreichbar.
Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen liegt das Grundstück nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich daher voraussichtlich nach § 34 BauGB.
Eine Bauvoranfrage liegt nicht vor. Interessenten haben die Möglichkeit, Art und Umfang der von ihnen gewünschten Bebauung im Rahmen einer Bauvoranfrage mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Interesse geweckt? Fordern Sie gerne unser ausführliches Exposé an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Objektdaten
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Objektnummer
TM - 3139
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Objektart
Wohngrundstück
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Ort
Quickborn
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Distanz zur Autobahn
18.15 km
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 759 m²
Preise
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Kaufpreis
345.000 €
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Außenprovision
2,90 % inkl. MwSt.
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Provisionshinweis
Die Vermittlungsprovision in Höhe von 2,90 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des jeweiligen Kaufpreises ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, TEAMMAKLER GmbH & Co. KG und ggf. deren Beauftragten, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Mit der Verkäuferpartei wurde ein entgeltpflichtiger Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz geschlossen (Maklervertrag mit beiden Seiten gem. §656 C BGB).
Energieausweis
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Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
Sonstige Informationen
Rechtlicher Hinweis:
Alle in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen, die uns von Dritten – insbesondere Eigentümern oder deren Beauftragten – zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.
Die Käuferprovision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag über eine Provision in gleicher Höhe gemäß § 656c BGB (Doppeltätigkeit).
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Besichtigungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit unserem Büro und in unserem Beisein. Wir bitten darum, das Grundstück nicht eigenmächtig zu betreten.
Axel Grages
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