Spielregel der Mietpreisbremse
In unseren stetig wachsenden Immobilienmärkten ist es essenziell, die Spielregeln gut zu kennen. Dazu gehört insbesondere das Wissen um aktuelle gesetzliche Bestimmungen – wie beispielsweise die Mietpreisbremse. Als Dein Immobilienexperte möchten wir Dich über ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) informieren, das für alle Vermieter von Interesse ist.
Generell haben Mieter in Gebieten mit einer Mietpreisbremse einen Auskunftsanspruch Dir gegenüber. Dies ermöglicht ihnen, zu überprüfen, ob ihre Miete angemessen angesetzt ist. Lange wurde diskutiert, wie lange dieser Anspruch besteht. Nun hat der BGH eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen.
Der BGH hat nun entschieden: Der Zeitpunkt für den Beginn einer dreijährigen Verjährungsfrist liegt, nicht beim Abschluss des Mietvertrages – sondern erst dann gegeben ist, wenn der Mieter zum ersten Mal Auskunft verlangt. Allerdings – und dies ist besonders wichtig – müssen Mieter spätestens zweieinhalb Jahre nach dem Beginn des Vertrags Klage erheben, wollen sie zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Ansonsten können sie keine Rückforderungen aus der Vergangenheit mehr geltend machen und Beschwerden gelten nur noch für zukünftige Zahlungen.
Als professioneller Immobilienmakler stehen wir Dir gerne zur Seite und helfen Dir dabei all diese Punkte im Blick zu behalten. Wir unterstützen Dich nicht nur dabei, Deine Immobilie erfolgreich zu vermieten oder zu verkaufen, sondern achten auch darauf, dass alle Vorschriften eingehalten werden, damit Du ruhig schlafen kannst.
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