Das Objekt
Mitten im Zentrum von Quickborn befindet sich diese gut sichtbare Gewerbeeinheit in stark frequentierter Innenstadtlage. Große Fensterfronten sorgen für eine hohe Präsenz im täglichen Publikumsverkehr und unterstreichen die attraktive Sichtlage innerhalb der Innenstadt. Die Fläche wird seit vielen Jahren gastronomisch als Eiscafé genutzt und hat sich als etablierter Standort im Stadtbild gefestigt – ein Aspekt, der insbesondere aus Investorensicht für die nachhaltige Attraktivität der Lage spricht.
Die Gewerbefläche umfasst ca. 93 m² und bietet durch ihre Aufteilung gute Voraussetzungen für gastronomische Konzepte. Ergänzt wird die Einheit durch einen großzügigen Kellerbereich mit WCs, Abstellflächen sowie Personalräumen. Insgesamt stehen rund 145 m² Nutz- und Nebenflächen zur Verfügung und schaffen zusätzliche Flexibilität für den laufenden Betrieb.
Auch die Außenflächen tragen zur langfristigen Vermietbarkeit des Standorts bei. Vor der Gewerbeeinheit befinden sich Sitzmöglichkeiten im Freien, ergänzt durch weitere Plätze im umlaufenden Arkadengang. Direkt vor dem Laden stehen zudem Stellplätze zur Verfügung – ein praktischer Vorteil für Gäste, Mitarbeiter und den täglichen Betrieb.
Die Gewerbeeinheit ist aktuell langfristig vermietet. Die Kombination aus etablierter Nutzung, frequenzstarker Innenstadtlage und langfristig attraktiver Sichtbarkeit macht diese Immobilie insbesondere für Kapitalanleger interessant, die auf nachhaltig vermietbare Gewerbestandorte im Hamburger Umland setzen möchten.
Bei Interesse stellen wir Ihnen gerne unser ausführliches Exposé inklusive integrierter 360°-Onlinebesichtigung zur Verfügung. Die virtuelle Besichtigung ermöglicht Ihnen bereits vorab einen detaillierten Eindruck der räumlichen Gegebenheiten und der Aufteilung der Gewerbeeinheit.
Um den laufenden Geschäftsbetrieb nicht zu beeinträchtigen, erfolgen Besichtigungen vor Ort ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit unserem Büro und in unserer Begleitung. Wir bitten zudem darum, von eigenständigen Besuchen oder direkten Kontaktaufnahmen vor Ort abzusehen und danken für Ihr Verständnis sowie Ihre Rücksichtnahme.
Objektdaten
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Objektnummer
TM - 3063
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Objektart
Gastgewerbe
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Ort
Quickborn
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Baujahr
1984
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Zustand
gepflegt
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Verfügbar ab
sofort
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Vermietet
Ja
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Distanz zur Autobahn
6.9 km
Flächen
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Gesamtfläche
ca. 145 m²
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Wohnfläche
ca. 65 m²
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Gastrofläche
ca. 93 m²
Preise
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Kaufpreis
320.000 €
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Außenprovision
2,90 % inkl. MwSt.
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Provisionshinweis
Die Vermittlungsprovision in Höhe von 2,90 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des jeweiligen Kaufpreises ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden, TEAMMAKLER GmbH & Co. KG und ggf. deren Beauftragten, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Mit der Verkäuferpartei wurde ein entgeltpflichtiger Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz geschlossen (Maklervertrag mit beiden Seiten gem. §656 C BGB).
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
D
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Wesentlicher Energieträger
Fernwärme
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Endenergieverbrauch
105.13 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
105.13 kWh / (m²*a)
Ausstattung
- langjährig vermietet
- Gut sichtbare und stark frequentierte Innenstadtlage
- Ca. 93 m² Gewerbefläche
- großer Keller mit WCs, Abstellfläche und Personalräumen
- Insgesamt ca. 145 m² Nutz- und Nebenflächen
- Große Fensterfronten mit hoher Sichtbarkeit
- Langjährig gastronomisch genutzt
- 4 Stellplätze direkt am Laden und 2 an der Rückseite des Gebäudes
- Außenbereich mit Sitzmöglichkeiten
- Zusätzliche Sitzmöglichkeiten im Arkadengang
- Aktuelles Wohngeld, inkl. Rücklage laut Wirtschaftsplan 2026: 982,59 €
- Der Faktor liegt bei ca. 15,2.
Sonstige Informationen
Rechtlicher Hinweis:
Alle in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen, die uns von Dritten – insbesondere Eigentümern oder deren Beauftragten – zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden.
Die Käuferprovision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag über eine Provision in gleicher Höhe gemäß § 656c BGB (Doppeltätigkeit).
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Besichtigungstermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit unserem Büro und in unserem Beisein.
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