Der Energieausweis darf bei der Vermittlung nicht fehlen
Online-Energieausweis Preise
Verbrauchsausweis
Wohngebäude
€ 45.00
inkl. 19% MwSt.
Bedarfsausweis
Wohngebäude
€ 75.00
INKL. 19% MWST.
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Welche Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2021 für den Energierausweis?
Die Anforderungen an Energieausweise für bestehende Wohngebäude sind ab dem 1. Mai 2021 erneut verschärft worden. Zusätzliche Angaben, unter anderem zu den Treibhausgas-Emissionen der Immobilie, sind nun erforderlich. Damit werden Energieausweise in vielen Fällen teurer und ihre Erstellung noch komplizierter. Sie benötigen immer dann einen Energiepass, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen.
Die neuen Regeln (auf der Grundlage Gebäudeenergiegesetzes vom November 2020) gelten zunächst nur für neu auszustellende Energieausweise. Da der Ausweis immer zehn Jahre gültig ist, könnten Sie also eventuell Glück haben: Falls der vorhandene nach 2011 ausgestellt wurde, brauchen Sie vorerst keinen neuen. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie lediglich selbst nutzen und weder einen Verkauf noch eine Vermietung planen, brauchen sich mit dem Thema nicht zu beschäftigen. Relevant sind die Änderungen für Verkäufer oder Vermieter, deren Energiepass entweder älter als zehn Jahre oder noch gar nicht vorhanden ist.
Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Auch in Zukunft gibt es grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Für die Ausstellung eines Bedarfsausweises muss die Immobilie von einem Experten begutachtet werden. Anhand des baulichen Zustands, der Wärmedämmung, Heizungstechnik etc. errechnet dieser den zu erwartenden Energiebedarf. Verbrauchsausweise dokumentierten dagegen bislang lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner in den letzten drei Jahren. Dementsprechend lagen die Kosten für die beiden Ausweis-Typen weit auseinander: Ein Bedarfsausweis kostete 400 bis 500 Euro, Verbrauchsausweise waren für 25 bis 100 Euro zu haben. Doch das wird sich ändern, da nun auch Verbrauchsausweise detailliertere Angaben enthalten müssen.
Eines vorab: es handelt sich um eher kleine und diffuse Änderungen, die in ihren praktischen Auswirkungen kompliziert abzuschätzen sind. Um bei all diesen Spitzfindigkeiten den Durchblick zu behalten und sicherzustellen, dass der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie nicht an einem kleinen Fehler beim Energiepass scheitert, holen Sie sich am besten rechtzeitig einen routinierten Immobilienprofi mit ins Boot! Der weiß genau, welche gesetzlichen Pflichten zu beachten sind.

Hier nun eine kleine Auswahl der neuen Regeln:
1.) Neu ausgestellte Energieausweise müssen die Treibhausgas-Emissionen angeben. So soll sichergestellt werden, dass neben den zu erwartenden Betriebskosten auch die Klimaverträglichkeit der Immobilie durch einen Blick in den Ausweis leicht ersichtlich ist.
2.) Auch Verbrauchsausweise müssen jetzt die energetische Qualität von Gebäude und Anlagen genau beschreiben, was bisher nur bei Bedarfsausweisen erforderlich war. Das umfasst zahlreiche Detailangaben, bis hin zum Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion für eine Klimaanlage.
3.) Verschärft wird außerdem die Eigentümerhaftung für falsche oder unklare Angaben im Energiepass. Die Ausstellung des Ausweises erfolgt immer durch einen Experten, aber viele Daten können Sie als Eigentümer (z.B. in Form von Fotos) selbst zur Verfügung stellen. Sie haften jedoch für die Richtigkeit und müssen sicherstellen, dass der Aussteller des Energieausweises daraus eine verlässliche Einschätzung ableiten kann.
4.) Dass bereits Immobilieninserate bestimmte Pflichtangaben zum Energieverbrauch enthalten müssen, wurde schon mit der novellierten EnEV 2014 eingeführt. Diese Pflichtangaben – und entsprechende Bußgelder bei Verstößen – bleiben unverändert erhalten, gelten in Zukunft allerdings nicht nur für den Eigentümer selbst, sondern explizit auch für Immobilienmakler.