Aktuelle Updates zur Grundsteuerreform

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Grundsteuerreform Hamburg – Was gibt es Neues?

Die jüngsten Entwicklungen rund um die Grundsteuerreform könnten einen erheblichen Einfluss auf Immobilieneigentümer haben. In Hamburg wurden bereits mehr als ein Drittel der neuen Grundsteuerwertbescheide von den Finanzämtern verschickt. Von den 160.000 Bescheiden sind bereits 14.100 Einsprüche eingegangen.

Es ist anzumerken, dass die Einspruchsquote unter zehn Prozent liegt. Im Gegensatz zum Bundesmodell gibt es zu dem Hamburger Gesetz keine Expertenempfehlung, Einspruch einzulegen oder zu klagen.

Die Wertbescheide sind ausschlaggebend für die Berechnung der neuen Grundsteuer, welche im Februar 2025 zum ersten Mal fällig wird. Die genaue Höhe hängt jedoch noch vom Hebesatz ab, der im März nächsten Jahres festgelegt werden soll.

Hamburger Immobilieneigentümer wurden aufgefordert, Grundsteuererklärungen abzugeben, um ihre Immobilie für die Steuerneubewertung zu erfassen. Dies folgt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018, bei der die bisherige Regelung angesichts veralteter Datenbasis als verfassungswidrig erklärt wurde.

Die überraschende Rückläuferquote in Hamburg

Wenn Dich fragst, wie viele Eigentümer schon geantwortet haben? Nun, aktuell liegt die Rückläuferquote der Hansestadt bei erstaunlichen 102,24 Prozent. Du fragst Dich vielleicht, was diese über den Immobilienmarkt aussagt? Die Zahlen aus Hamburg könnten hier ein interessantes Licht auf diese Frage werfen.

Dies bedeutet, dass die Anzahl der erhaltenen Erklärungen die Anzahl der eigentlichen Immobilien übersteigt. Das klingt zunächst verwirrend, richtig? Lass es mich erklären: Dieses Phänomen ist wahrscheinlich auf Mehrfachangaben zurückzuführen. Hierbei melden mehrere Parteien möglicherweise dieselbe Immobilie an. Daher gehen Experten von einem Abzug von etwa fünf Prozent aus – um eine realistischere Zahl zu bekommen.

Doch das ist noch nicht alles! Um den Spekulationen mit unbebauten Grundstücken vorzubeugen, wird Hamburg ab 2025 zusätzlich eine sogenannte Grundsteuer C einführen. Diese Abgabe betrifft unbebaute Grundstücke, auf denen eine Bebauung mit drei oder mehr Wohnungen möglich ist.

Noch ist unklar, wie hoch dieser erhöhte Steuersatz sein wird – lediglich dass er über dem der üblichen Grundsteuer B liegen muss, steht fest. Es bleibt also spannend!

Als Experten in der Immobilienbranche bleiben wir stets am Puls der Zeit und teilen diese wichtigen Informationen mit Dir! Wenn Du planst Deine Immobilie zu verkaufen oder einfach nur Tipps benötigst – wir sind da um zu helfen! Zögere nicht und nimm Kontakt mit uns auf. Mit unserer Erfahrung und unserem Know-how stehen wir Dir gern zur Seite.


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