Wie berechne ich die Wohnfläche meiner Immobilie?
Immobilien sind momentan begehrt. Ein Privatverkauf ist allerdings nicht ohne Risiko. Denn ohne Unterstützung durch einen Immobilienexperten nimmt man nicht nur in Kauf, dass der Verkauf länger dauert. Sondern auch, dass der Erlös zu gering ausfällt. Zudem können Haftungsrisiken entstehen, etwa infolge von Fehlern bei der Wohnflächenberechnung.
Es ist nicht leicht, die Wohnfläche selbst zu berechnen. Stichproben haben es gezeigt: 90% der Angaben bei Bestandsimmobilien sind nicht richtig. Zwar hat man nicht direkt eine Schadenersatzklage am Hals, wenn man diese ungeprüft übernimmt. Aber es kann in der Verkaufsabwicklung zu Problemen führen. Daher sollte man äußerste Sorgfalt bei der Berechnung der Wohnfläche walten lassen.
Exakte Angaben in professionellen Wertgutachten
Auf der sicheren Seite Sie, wenn Sie sich für eine professionelle Vermarktung durch einen lokalen Qualitätsmakler entscheiden. Dieser wird zunächst eine professionelle Wertermittlung vornehmen. Für eine Wertermittlung ist die korrekte Angabe der Wohnfläche besonders wichtig. Dabei wird nicht nur der marktgerechte Angebotspreis festgelegt. Es gibt Ihnen zudem die Garantie, dass Sie alle wichtigen Daten Ihrer Immobilie kennen. Außer Ausstattung, Zustand und Lage der Immobilie gehört dazu eben auch eine genaue Berechnung der Wohnfläche.
Habe ich Schadenersatzansprüche bei Fehlern der Wohnflächenberechnung?
In der Wohnflächenverordnung finden sich sehr viele Vorschriften, die man bei der Berechnung der Wohnfläche befolgen muss. Es gilt dabei besonders, bauliche Besonderheiten von Immobilien zu berücksichtigen. Ebenso die Frage, welche Räume als Wohnräume anzusehen sind. Das ist genau geregelt. Dabei kann eines von Anfang an festgehalten werden: die Grundfläche entspricht nicht der Wohnfläche.
Gerichtlichen Auseinandersetzungen vorbeugen
Wer da als Laie die Immobilie selbst ausmisst, macht schnell Fehler. Dieses sollten Sie in die Hände von Fachleuten geben. Dadurch minimieren Sie das Risiko, Schadenersatzforderungen des späteren Käufers gegenüberzustehen. Dafür müsste er zwar ganz genau nachweisen, dass Sie falsche Angaben gemacht haben. Aber es ist schließlich schon ärgerlich genug, sich gleich nach dem Kauf mit einem Streit vor Gericht zu beschäftigen. Übrigens: ist die Wohnfläche einmal als Vertragsgegenstand angenommen, können Sie sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, der im Kaufvertrag festgehalten ist.
Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns unter 04106-71755! Wir beraten Sie gern.

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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