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Widerrufsrecht bei Maklerverträgen: Wichtige Informationen für Verbraucher

Wenn Sie eine Immobilie suchen, ist der Kontakt zu einem Immobilienmakler oft der erste Schritt. Doch was viele nicht wissen: Mit dem Kontakt zum Makler kann bereits ein Vertrag entstehen. Dies geschieht häufig, ohne dass Sie es bemerken, und zwar durch sogenanntes schlüssiges Verhalten. Das bedeutet, wenn Sie unter anderem eine Anfrage stellen oder ein Exposé anfordern, könnte das bereits als Zustimmung zu einem Maklervertrag gewertet werden.

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Hilfreiches Video zum Thema Maklervertrag / Widerrufsrecht (ca. 2 Minuten lang)

Regelung der Europäischen Union

Ein wichtiger Aspekt dabei ist das Widerrufsrecht. Seit der Einführung eines neuen Gesetzes in Deutschland haben Verbraucher das Recht, einen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, sofern dieser nicht in den Geschäftsräumen des Maklers zustande gekommen ist. Das gilt auch, wenn der Vertrag nur durch das Anfordern eines Exposés abgeschlossen wurde.

Die Europäische Union hat diese Regelung eingeführt, um die Rechte der Verbraucher zu stärken. Makler sind nun verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung zu übermitteln. Diese Belehrung informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Widerrufs nicht in eine kostenpflichtige Falle tappen.

Was bedeutet das konkret? Wenn Sie einen Makler beauftragen, um eine Wohnung zu finden, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Vertrag informell, also ohne Unterschrift, zustande gekommen ist.

Wie funktioniert der Widerruf?

Um den Vertrag zu widerrufen, müssen Sie dies innerhalb der 14-tägigen Frist klar und deutlich tun. Ein einfacher Anruf oder eine E-Mail reichen aus. Es ist jedoch ratsam, den Widerruf schriftlich festzuhalten, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben.

Wenn Sie den Makler bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist um eine Leistung bitten, etwa um eine Besichtigung zu organisieren, müssen Sie sich bewusst sein, dass Ihr Widerrufsrecht verkürzt werden kann. In diesem Fall müssen Sie dem Makler ausdrücklich bestätigen, dass Sie vor Ablauf der Frist handeln möchten.

Häufige Fragen

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, sind Sie nicht verpflichtet, dem Makler eine Provision zu zahlen, selbst wenn dieser bereits Leistungen erbracht hat.

Ja, der Widerruf kann auch telefonisch erfolgen, jedoch sollten Sie dies schriftlich bestätigen, um einen Nachweis zu haben

Sie haben 14 Tage Zeit, um den Maklervertrag zu widerrufen, beginnend ab dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist.

Nein, Sie müssen keinen Grund angeben, um den Vertrag zu widerrufen.

Für weitere Informationen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail! Hier finden Sie unser Youtube-Video zum Thema Widerrufsrecht und Maklerverträge: TEAMMAKLER – Informationsvideo zum Widerrufsrecht von Maklerverträgen

Cathrine und Axel Grages von Teammakler, Immobilienmakler aus Quickborn
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