Der Kauf schien so gut wie besiegelt, der Notartermin war vereinbart, vielleicht sogar schon vorbereitet – und dann zieht der Käufer überraschend zurück. Für Eigentümer ist das ein Schock. Neben der Enttäuschung stehen plötzlich finanzielle und organisatorische Fragen im Raum. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und wie Sie Ihre Immobilie dennoch erfolgreich verkaufen.
Ein abgebrochener Immobilienverkauf geschieht selten ohne Anzeichen. Oftmals ist eine unsichere Finanzierung der Grund. Auch wenn eine Finanzierungszusage vorliegt, kann es passieren, dass Banken kurz vor dem Notartermin zusätzliche Dokumente verlangen oder ihre Zusage zurückziehen. „Steigende Zinssätze, geänderte Kreditwürdigkeitsprüfungen oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass der Käufer die erforderlichen Mittel nicht rechtzeitig erhält,“ erklärt Axel Grages von Teammakler.
Folgen eines Rücktritts
Wenn ein Käufer vor der notariellen Beurkundung zurücktritt, ist die rechtliche Situation eindeutig: Ohne einen unterzeichneten Kaufvertrag besteht keine Kaufverpflichtung. Dennoch können unter bestimmten Bedingungen Ansprüche entstehen, etwa durch eine verbindliche Reservierungsvereinbarung oder wenn dem Verkäufer nachweislich Kosten entstanden sind. „Reservierungsgebühren sind nur dann wirksam, wenn sie rechtlich korrekt vereinbart wurden,“ betont Cathrine Grages.
Wurde eine Vereinbarung notariell beglaubigt oder klar geregelt, kann unter Umständen eine Entschädigung gefordert werden. Auch für Notarentwürfe oder Gutachten aufgewendete Kosten können in Einzelfällen geltend gemacht werden, sofern entsprechende Vereinbarungen bestehen.
Strategische Vorgehensweise zur Käuferfindung
In dieser Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und strukturiert vorzugehen. „Es ist ratsam, anderen Interessenten nicht voreilig abzusagen,“ rät Axel Grages. Sollten Absagen jedoch bereits erfolgt sein, könnte es sinnvoll sein, diese erneut zu kontaktieren. Möglicherweise wollen sie dann über den Preis verhandeln, da sie eine schwierige Lage des Verkäufers vermuten. Ein Neustart der Vermarktung bedeutet neuen Aufwand und eventuell Kosten. Wenn Kaufinteressenten eine Immobilie erneut in den Portalen sehen, entsteht manchmal der Eindruck, dass mit der Immobilie etwas nicht stimmt, was sie schnell unattraktiv machen kann.
Ein gescheiterter Verkauf bedeutet jedoch nicht das Ende der Verkaufsbemühungen. Oft kann durch eine gezielte Anpassung der Vermarktungsstrategie schnell ein neuer Käufer gefunden werden. „Eine ehrliche Analyse des bisherigen Prozesses ist entscheidend,“ so Cathrine Grages. War der Angebotspreis realistisch? Sind Präsentation, Exposé und Online-Auftritt überzeugend? Gab es Rückmeldungen von Interessenten, die auf Optimierungspotenzial hinweisen? Ein professionell gesteuerter Neustart kann Spekulationen über mögliche Probleme mit der Immobilie vermeiden. Wer jetzt strukturiert handelt und auf erfahrene Unterstützung setzt, kann den Verkaufsprozess noch erfolgreich abschließen.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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