Erbimmobilie: Darauf müssen Erben achten

Erben, Mitglieder einer Erbengemeinschaft setzen das Puzzle ihrer Erbimmobilie zusammen, sie haben die optimale Lösung für ihre Erbimmobilie gefunden | Erbimmobilie

Wird eine Immobilie geerbt, stehen Erben vor wichtigen Entscheidungen: Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden? Was passiert, wenn mehrere Erben beteiligt sind? Und welche steuerlichen oder rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

2025 - teammakler immobilien | id: 273923

Häufig wird eine Immobilie nicht an eine Einzelperson, sondern an eine Gruppe von Erben weitergegeben. Diese Erbengemeinschaft muss gemeinsam über die Zukunft der Immobilie entscheiden. Während ein Erbe einen Verkauf bevorzugen könnte, möchte ein anderer vielleicht einziehen oder die Immobilie vermieten. Solche unterschiedlichen Interessen führen oft zu Konflikten und können den Verkaufsprozess erheblich verzögern.

Finanzielle und steuerliche Herausforderungen

Beim Erhalt einer Immobilie als Erbe können je nach Verwandtschaftsgrad und Wert Erbschaftssteuern anfallen. Zusätzlich müssen laufende Kosten wie Grundsteuern, Versicherungen und Instandhaltung gedeckt werden. Eine genaue Wertermittlung ist hierbei entscheidend, um finanzielle Risiken besser einschätzen zu können.

Zustand und Marktwert der Immobilie

Geerbte Immobilien sind nicht immer sofort bezugsfertig oder für den Verkauf geeignet. Ältere Gebäude benötigen oft Renovierungen oder Sanierungen. Der Marktwert ist nicht immer offensichtlich, daher ist eine professionelle Bewertung wichtig, um eine realistische Einschätzung zu erhalten.

Klärung rechtlicher Angelegenheiten

Ohne klare testamentarische Regelungen müssen Erben oft den Grundbuchstatus überprüfen. Unklare Eigentumsverhältnisse, bestehende Wohnrechte oder laufende Mietverträge können den Verkaufsprozess verkomplizieren.

Welche Möglichkeiten haben Erben?

Verkauf, Eigennutzung oder Vermietung sind mögliche Optionen. Der Verkauf ist oft die pragmatischste Lösung, um Konflikte in Erbengemeinschaften zu vermeiden und den Erlös gerecht zu verteilen. Bei Eigennutzung muss der Erbe eventuell die Miterben auszahlen, was eine professionelle Wertermittlung erforderlich macht.

Vermietung kann eine langfristige Einkommensquelle darstellen, bringt jedoch Verwaltungsaufwand und Risiken wie Mietausfälle mit sich. Eine Erbengemeinschaft sollte frühzeitig die Verwaltung der Immobilie klären. Die beste Option hängt von der individuellen Situation, finanziellen Aspekten und den Wünschen der Erben ab.

Wie unterstützt ein Immobilienmakler?

Ein Immobilienmakler bietet Erben eine fundierte Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage. In Erbengemeinschaften kann er als neutraler Vermittler Konflikte vermeiden und eine einvernehmliche Lösung finden. Darüber hinaus verfügt er über ein Netzwerk von Notaren, Steuerberatern und Anwälten, um rechtliche und steuerliche Fragen zu klären. Beim Verkauf übernimmt der Makler die gesamte Abwicklung – von der Vermarktung über Besichtigungen bis hin zur Preisverhandlung – und sorgt so für einen reibungslosen und erfolgreichen Abschluss. „Ein Makler kann in Erbangelegenheiten als neutraler Vermittler fungieren und so Konflikte vermeiden“, erklärt Axel Grages von Teammakler.

Erben Sie eine Immobilie und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir bieten Ihnen kompetente und einfühlsame Unterstützung bei jedem Schritt.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com


Aktuelle Artikel

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner